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   OLG München, 13.12.2010 - 5 U 3486/10   

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https://dejure.org/2010,35111
OLG München, 13.12.2010 - 5 U 3486/10 (https://dejure.org/2010,35111)
OLG München, Entscheidung vom 13.12.2010 - 5 U 3486/10 (https://dejure.org/2010,35111)
OLG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 5 U 3486/10 (https://dejure.org/2010,35111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Konkludente Genehmigung von Einzugsermächtigungslastschriften: Täglicher Abruf von Kontoständen in kaufmännisch geführten Geschäftsbetrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1228
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.07.2010 - XI ZR 236/07

    Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des

    Auszug aus OLG München, 13.12.2010 - 5 U 3486/10
    Ob seinem Verhalten allerdings aus der maßgeblichen objektiven Sicht der Zahlstelle als Erklärungsempfängerin (§§ 133, 157 BGB) ein entsprechender Erklärungswert beigemessen werden kann, richtet sich immer nach den konkreten Umständen des Einzelfalls" (BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, juris, Rn. 43).

    Eine solche ist nach der übereinstimmenden Auffassung beider mit der Sache befassten Senate des BGH jedoch nicht geeignet, eine Grundlage für eine konkludente Genehmigung darzustellen (Urteil vom 20. Juli 2010, a.a.O., Rn. 45).

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 240/09

    Insolvenzanfechtung einer Kontoabbuchung aufgrund einer Einziehungsermächtigung:

    Auszug aus OLG München, 13.12.2010 - 5 U 3486/10
    Diese Einschätzung ist zutreffend, wie sich z.B. aus dem Urteil des BGH vom 21. Oktober 2010 - IX ZR 240/09 (dort Rn. 7 mit Bezug auf die tatsächlichen Feststellungen in Rn. 2) ergibt.
  • OLG Koblenz, 04.11.2010 - 2 U 671/09

    Anforderungen an die Genehmigung von Belastungsbuchungen

    Auszug aus OLG München, 13.12.2010 - 5 U 3486/10
    Der Senat setzt sich mit dieser Bewertung scheinbar in Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Koblenz vom 04. November 2010 (ZinsO 2010, 2235).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2012 - 14 U 99/11

    Anforderungen an den Widerruf von Belastungsbuchungen aufgrund

    Die kontoführende Bank kann daraus ohne Hinzutreten weiterer Umstände auch bei einem Geschäftskonto nicht die Billigung der Lastschriftbuchung durch den Kontoinhaber entnehmen (BGH, NJW 2011, 994, Rn. 17; OLG München, ZIP 2011, 1228).
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